Häufige Fragen
1. Wie finde ich eine Doula?
Indem Sie die Doula Ihrer Wahl direkt telefonisch oder per Email anfragen. Adressen aller Doulas siehe unter "Doula finden". Die Doulas sind aufsteigend nach Postleitzahl aufgeführt. Viele Doulas begleiten auch im grösseren Umkreis ihres Wohnortes > Anfragen lohnt sich.
2. Was ist, wenn die angefragte Doula keine Zeit hat und ich nicht noch mehr Doulas anfragen möchte?
Sie können die Infostelle von Doula CH per Email info@doula.ch oder Telefon 0844 789 123 kontaktieren. Diese leitet Ihre Anfrage anonymisiert an die Doulas der Region weiter. Innerhalb von ein paar Tagen erhalten Sie eine Rückmeldung mit den Adressen jener Doulas, welche am Geburtstermin frei sind.
3. In meiner Region gibt es keine Doula. Wie gehe ich vor, wenn ich trotzdem eine Begleitung möchte?
Rufen Sie die Infostelle von Doula CH unter Telefon 0844 789 123 an oder senden Sie Ihre Anfrage per Email an info@doula.ch.
4. Wird eine Doula-Geburtsbegleitung® von der Krankenkasse bezahlt?
Da die Leistungen einer Doula in den nichtmedizinischen Bereich fallen, können Doula-Honorare nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Es lohnt sich jedoch, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen ob ein Teil über Ihre Zusatzversicherung abgerechnet werden könnte. Ein ärztliches Zeugnisformular erhalten Sie bei Ihrer Doula.
5. Ist es möglich, nur die Gespräche ohne Geburtsbegleitung in Anspruch zu nehmen?
Ja. In diesem Fall vereinbaren Sie mit Ihrer Doula eine sogenannte „Teilbegleitung“ ohne Honorarpauschale.
6. Kann die Doula bei einer Kaiserschnittgeburt in den Operationssaal mitkommen?
Ja. In vielen Spitälern wird jedoch nur eine Begleitperson im Operationsraum zugelassen. Somit sollten Sie und Ihr Partner sich vor der Geburt mit der Doula absprechen, wer Sie in den OP begleitet und wer später mit dem Kind mitgeht.
7. Kann ich meine Doula in jedes Spital mitnehmen?
Ja. Wir empfehlen, bei der Spitalanmeldung die Unterlagen der Doula beizulegen damit Ihre Geburtsklinik über die Begleitung durch eine Doula informiert ist. Viele Spitäler schätzen auch die Anwesenheit der Doula bei Kontrolluntersuchungen rund um den Geburtstermin.
8. Kommt eine Doula auch ins Geburtshaus oder zur Hausgeburt?
Ja. Auch hier ist eine gute Vorinformation des Geburtshauses oder der Hausgeburtshebamme unerlässlich.
9. Worin unterscheidet sich die Arbeit einer Hebamme und einer Doula?
Die Hebamme hat die Leitung der Geburt und alle damit verbundenen Pflichten und Kompetenzen. In Absprache mit der ärztlichen Leitung fällt sie medizinische Entscheide. Die Doula steht der Gebärenden und ihrem Partner unterstützend zur Seite und übernimmt keine medizinische Funktion.
10. Begleiten Doulas auch Alleingeburten?
Der Verband Doula CH lehnt die Begleitung sog. Alleingeburten ohne medizinische Betreuung (Hebamme/Arzt, Ärztin) durch Doulas grundsätzlich und aus Haftungsgründen ab. Wenn sich eine Frau/ein Paar für diese Form der Geburt entscheidet so liegt die Haftung ausschliesslich bei den Eltern.